Hintergund zur Entscheidung Liposuktion bei Lipödem
Am 17. Juli 2025 hat der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) offiziell beschlossen: Die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems wird auch in den Stadien I und II unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.[1]
Bisher war das vorläufig nur bei Stadium III im Rahmen einer sogenannten Erprobungsregelung möglich. Mit der neuen Entscheidung wird der Weg für viele Betroffene deutlich erleichtert, aber es bleiben Einschränkungen.
Die wichtigsten Punkte der Entscheidung:
- Die Liposuktion wird Kassenleistung für alle Stadien des Lipödems,
- wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten).
- Die Erprobungsregelung für Stadium III entfällt.
- Der Beschluss tritt voraussichtlich ab Herbst 2025 in Kraft, ein genaues Datum steht noch aus.
Der G-BA betont, dass die Entscheidung auf Basis der bisherigen Studienlage und Patientenerfahrungen gefällt wurde mit dem Ziel, Leid zu lindern und unnötige Krankheitsverläufe zu verhindern. Dennoch bleibt eine gewisse Zurückhaltung spürbar.
Die nötigen Voraussetzung für die Liposuktion als Kassenleistung
Die Liposuktion wird nicht automatisch für alle Betroffenen bezahlt. Es gelten klare Kriterien, damit du Anspruch auf eine Kassenleistung hast. Die wichtigsten Bedingungen im Überblick:
- Gesicherte Diagnose Lipödem durch eine Fachärztin oder einen Facharzt
- Stadium I, II oder III mit nachgewiesener Einschränkung der Lebensqualität
- Ausschöpfung konservativer Therapien (z. B. Kompression, Lymphdrainage, Bewegung) über mindestens 6 Monate
- Dokumentierte Beschwerden, z. B. Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, psychische Belastungen
- OP nur bei zertifizierten Ärztinnen und Ärzten, die bestimmte Qualifikationen und Hygienestandards erfüllen
Die Operation muss medizinisch begründet sein. Ästhetische Eingriffe fallen weiterhin nicht unter die Kassenleistung.
Die Wahl der Klinik zur Absaugung über die Kasse
Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Nicht jede Praxis oder Klinik, die Liposuktionen bei Lipödem anbietet, darf diese auch auf Kassenkosten durchführen. Der G-BA knüpft die Entscheidung an strenge Qualitätskriterien. Die großen Priavtkliniken und Lipödem-Zentren sind da eher ausgeschlossen.
Du solltest also auf Folgendes achten:
- Die Klinik oder Praxis ist von der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) zugelassen
- Es liegt eine spezielle Qualifikation für Lipödem-OPs vor
- Es gibt klare Hygiene- und Nachsorgekonzepte
- Die Ärztin oder der Arzt führt regelmäßig Liposuktionen durch und kennt sich mit der Erkrankung aus
- Du bekommst eine umfassende Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Alternativen
Viele Betroffene berichten von guten Erfahrungen mit spezialisierten Lymphzentren oder Kliniken, die interdisziplinär arbeiten z. B. mit Phlebologie, Gefäßmedizin und Schmerztherapie unter einem Dach. Reine Privatkliniken bleiben von der Kassenleistung wie gesagt voraussichtlich ausgeschlossen!
Auf den Seiten der Krankenkassen findest du eine Übersicht zu passenden Kliniken in deiner Umgebung. Hier eine Auswahl:
Hinweis:
Die Inhalte auf diesem Blog basieren auf persönlichen Erfahrungen, aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Austausch mit Fachleuten im Bereich Lipödem. Sie dienen der Information und Aufklärung nicht der Selbstdiagnose oder Behandlung.
Ich bin keine Ärztin und dieser Blog ersetzt keine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Therapie. Wenn du den Verdacht hast, an einem Lipödem oder einer anderen Erkrankung zu leiden, wende dich bitte an eine Fachärztin oder einen Facharzt.
Alle Beiträge werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig überprüft. Dennoch können sich Informationen verändern oder individuell anders auswirken. Für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte übernehme ich keine Haftung.
Mein Ziel ist es, Betroffene zu unterstützen, Wissen zugänglich zu machen und den Weg zu einer besseren Versorgung und Selbstwahrnehmung zu begleiten.
Quellen:



