FAQs

Das Leben mit Lipödem kann schon schwwrr genug sein. Wir helfen dir so gut es geht, den Weg zur Liposuktion leichter zu machen.

Muss ich einen Antrag bei meiner Krankenkasse stellen?

Nein. Seit Januar 2026 ist kein formaler Antrag mehr nötig. Du legst deine Unterlagen direkt beim operierenden Zentrum vor. Die Klinik rechnet dann direkt mit deiner Kasse ab.

Was passiert, wenn mein BMI über 35 liegt?

Bei einem BMI über 35 kg/m² ist eine Liposuktion als Kassenleistung aktuell ausgeschlossen. In diesem Fall empfiehlt der G-BA zunächst eine begleitende Adipositas-Behandlung, um den BMI zu senken.

Wie genau muss ich die 6-monatige Therapie dokumentieren?

Du benötigst alle Rezepte für Lymphdrainage und Kompression, Therapieberichte deiner Physiotherapie sowie ein Schmerztagebuch über den gesamten Zeitraum. Apps wie LipoLog oder LipoAlly oder unser Symptomtagebuch helfen dir, das lückenlos festzuhalten.

Kann meine Ärztin sowohl die Diagnose stellen als auch operieren?

Nein. Der G-BA schreibt das sogenannte Vier-Augen-Prinzip vor: Diagnose und Operation müssen von zwei unabhängigen Fachärztinnen bzw. -ärzten vorgenommen werden.

Was tue ich, wenn die Kostenübernahme abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. In vielen Fällen wird dann der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung hinzugezogen – eine vollständige Dokumentation ist dabei dein stärkstes Argument.